
Verhaltenskodex
Unsere hohe unternehmerische Kompetenz in unseren Geschäftsfeldern ist bei unseren Kunden und Partnern anerkannt. Dies zu bewahren und weiter zu entwickeln, bedeutet eine große Herausforderung für uns. Aus diesem Grund bekennen wir uns zu den nachfolgenden Verhaltensgrundsätzen. Diese Verhaltensgrundsätze sind Teil unseres Compliance Programms und füllen unsere Grundwerte weiter aus. Jeder Mitarbeiter macht diese Verhaltensgrundsätze zum Maßstab seines Handelns, um auch in Zukunft das hohe Ansehen unseres Unternehmens, unserer Produkte und unserer Dienstleistungen zu gewährleisten.
Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz
Jeder Mitarbeiter ist in seinem Arbeitsfeld mitverantwortlich für den Schutz von Mensch und Umwelt. Er beachtet strikt die Gesetze und Vorschriften zum Umweltschutz oder zur Anlagen- und Arbeitssicherheit. Gleiches gilt für die entsprechenden unternehmensinternen Richtlinien und Vorschriften. Insbesondere
- schützt er die eigene Gesundheit und die Gesundheit der anderen Mitarbeiter und achtet darauf, dass Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen verhindert werden,
- berücksichtigt er den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene bei der Planung von Anlagen und Prozessen sowie bei der Durchführung aller sonstigen Tätigkeiten,
- beachtet er die Aspekte der Produkt- und Arbeitssicherheit sowie des Umweltschutzes bei Herstellung, Lagerung, Transport, Vertrieb und Verwendung unserer Produkte und
- minimiert Umweltbelastungen durch den sparsamen Einsatz von Ressourcen.
Jeder Vorgesetzte unterweist, beaufsichtigt und unterstützt seine Mitarbeiter in der Wahrnehmung dieser Verantwortung.
Verhalten untereinander
Unser Ziel ist es, dass der Umgang aller Mitarbeiter unter- und miteinander von Vertrauen, Offenheit und Fairness geprägt ist. Niemand wird wegen seiner Rasse, seiner Hautfarbe, seiner Abstammung, seines Glaubens, seines Geschlechts, seines Alters oder aus sonstigen Gründen benachteiligt, begünstigt oder belästigt. Allen Vorgesetzen kommt hierbei eine Vorbildfunktion zu.
Bei dauerhaften Konflikten ist der zuständige Personalbereich mit dem Ziel einer sachgerechten Lösung einzuschalten.
Datenschutz
Wir achten das informationelle Selbstbestimmungsrecht unserer Mitarbeiter und Geschäftspartner. Die Erhebung persönlicher Angaben ist nur zulässig, soweit sie für die Abwicklung der Betriebsabläufe oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. Personenbezogene Daten werden strikt vertraulich behandelt.
Insiderwissen
Kein Mitarbeiter verwendet die Kenntnis von Insiderinformationen zu seinem persönlichen Vorteil. Insiderinformationen können z. B. nicht öffentlich bekannte Informationen über geplante Akquisitionen, strategische Allianzen, Quartals- oder Jahresergebnisse, Ergebnisschätzungen und ähnliche, für die wirtschaftliche Lage und Entwicklung der K+S Gruppe wichtige Umstände sein, die geeignet sind, den Kurs der K+S Aktie erheblich zu beeinflussen. Die Verwendung solcher Insiderinformationen für eigene Zwecke oder deren Weitergabe an Dritte wird strafrechtlich verfolgt.
Fairer Wettbewerb
Wir bekennen uns zu einem freien und fairen Wettbewerb. Vereinbarungen und andere abgestimmte Verhaltensweisen mit Wettbewerbern sowie Lieferanten und Kunden, die den Wettbewerb beeinträchtigen können, sind untersagt. Sie ziehen ein großes Bußgeldrisiko für das Unternehmen und die handelnden Personen, in manchen Ländern auch strafrechtliche Konsequenzen, nach sich. Dies gilt insbesondere für
- Vereinbarungen über Preise, Angebote, Kundenzuteilungen, Produktions- und Absatzquoten oder die geografische Aufteilung von Märkten,
- Beschränkungen von Kunden in der Freiheit der Gestaltung Ihrer Verkaufspreise oder Lieferbeziehungen zu anderen Geschäftspartnern und umfassende Ausschließlichkeitsbindungen sowie die
- unterschiedliche Behandlung von Kunden ohne sachlichen Grund und die Durchsetzung unangemessener Konditionen
Keine Korruption
Bestechung, Vorteilsgewährung und jede andere Form von Korruption - ob aktiv oder passiv - wird von K+S nicht toleriert und bekämpft.
Geschenke, Gefälligkeiten, Bewirtungen und sonstige Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für K+S werden nur angenommen oder gewährt, wenn
- sie innerhalb des Rahmens der geschäftlichen Gepflogenheiten bleiben,
- sie keinen unangemessen hohen Wert besitzen und
- auch bei strenger Betrachtungsweise eine Beeinflussung einer geschäftlichen oder behördlichen Entscheidung durch sie ausgeschlossen ist.
Bei Amtsträgern (das sind nicht nur Beamte, sondern alle Personen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen) werden besonders strenge Anforderungen beachtet. Im Zweifel wird von der Bewirtung oder sonstigen Vergünstigung abgesehen.
Die Annahme, das Fordern, Anbieten oder Gewähren von Geldbeträgen im Zusammenhang mit geschäftlichen oder behördlichen Entscheidungen ist verboten.
Embargo- und Handelskontrolle / Zollbestimmungen
Verschiedene nationale und internationale Handelsgesetze beschränken oder verbieten den Im- und Export von Produkten. Diese Beschränkungen können aus der „Chemie“ des Produktes, dem Herkunfts- bzw. Zielland des Produktes oder aus der Person des Kunden herrühren (Embargo). Darüber hinaus werden hohe Anforderungen hinsichtlich der Einhaltung von Zollbestimmungen an unser Unternehmen gestellt.
Jeder Mitarbeiter, der mit dem Export von Waren und Dienstleistungen befasst ist, beachtet die einschlägigen Bestimmungen.
Vermeidung von Interessenkollisionen
Jeder Mitarbeiter trennt seine privaten Interessen strikt von denen des Unternehmens.
Geschäftliche Entscheidungen jeder Art werden nur durch sachliche Erwägungen begründet. Die Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern erfolgt in einem geordneten Verfahren nach objektiven Kriterien. Aufträge werden soweit möglich auf der Basis von Wettbewerbsangeboten vergeben. Persönliche Beziehungen oder Interessen beeinflussen einen Vertragsabschluss in keinem Fall.
Die Aufnahme einer Nebentätigkeit oder der Erwerb von Anteilen an einem anderen Unternehmen dürfen nicht dazu führen, dass die berechtigten Interessen der K+S Gruppe gefährdet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Aufnahme der Nebentätigkeit oder die finanzielle Beteiligung sich auf ein Unternehmen bezieht, mit dem K+S im Wettbewerb oder in einer umfangreichen Geschäftsbeziehung steht.
Eine Betätigung in privaten Vereinen, Parteien oder sonstigen gesellschaftlichen, politischen oder sozialen Institutionen wird von K+S begrüßt, darf aber nicht die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben beeinträchtigen. Bei privaten Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit beruft sich der Mitarbeiter nicht auf seine Stellung im Unternehmen.
Auftauchende Interessenkonflikte werden gegenüber dem Vorgesetzten offen gelegt.
Spenden und Sponsoring
Spenden für wissenschaftliche, mildtätige und sonstige gemeinnützige Zwecke werden nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den hierfür geltenden internen Bestimmungen vergeben. Spenden in Form von Geld, Sachwerten oder Dienstleistungen an politische Parteien, ihnen nahe stehende oder zugehöriger Organisationen oder Personen, werden von K+S nicht geleistet.
Für Sponsoring gilt das Marketingbudget und die entsprechenden Genehmigungsregelungen. Soweit Veranstalter der Aktion eine gemeinnützige oder mildtätige Organisation ist, gelten die Genehmigungsvorschriften für Spenden. Bei Veranstaltungen politischer Parteien wird keine Sponsorenschaft übernommen.
Verhalten gegenüber Behörden
K+S ist bestrebt, mit allen zuständigen Behörden ein kooperatives und von Offenheit geprägtes Verhältnis zu pflegen. Behörden haben auch die Aufgabe, mögliche Verstöße gegen geltendes Recht zu untersuchen. Kein Unternehmen, auch nicht K+S, kann solche behördlichen Untersuchungen gegen sich oder seine Mitarbeiter ausschließen. Sollte ein Mitarbeiter mit behördlichen Ermittlungshandlungen konfrontiert werden, verhält er sich entsprechend der einschlägigen internen Regelungen und Hinweise.
Umgang mit geschäftlichen Risiken
Unser Ziel ist es, sich bietende Chancen zu nutzen und dabei nur solche Risiken einzugehen, die überschaubar sind. Keine Handlung oder Entscheidung darf ein existenzgefährdendes Risiko nach sich ziehen. Risiken werden nicht mit Chancen saldiert. Die organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit Risiken, die zusammengenommen unser Überwachungssystem nach § 91 Abs. 2 AktG darstellen, werden beachtet.
Umgang mit Firmeneigentum und Geschäftsgeheimnissen
Jeder Mitarbeiter geht mit Firmeneigentum verantwortlich um und schützt es vor Verlust, Missbrauch und Diebstahl. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Vorgesetzten werden Einrichtungen oder Gegenstände des Unternehmens nicht für private Zwecke genutzt oder aus dem räumlichen Bereich des Unternehmens entfernt.
Geschäftsgeheimnisse und andere nicht öffentlich bekannte Informationen werden strikt vertraulich behandelt und nicht an Dritte – auch nicht an Familienangehörige – weitergegeben. Dies gilt auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Alle Mitarbeiter tragen aktiv zur Sicherung vertraulicher Daten bei.
Rechnungslegung / Bilanzierung
Alle Geschäftsvorgänge werden sorgfältig, korrekt und vollständig gebucht und dokumentiert. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen. Bei der Erstellung, dem Abschluss und der Prüfung von Jahresabschlüssen arbeiten wir mit den Abschlussprüfern offen und vertrauensvoll zusammen.
Investor Relations
Um einen fairen Handel mit den Aktien unseres Unternehmens zu fördern, pflegen wir eine transparente und an den Bedürfnissen des Kapitalmarktes und unserer Stakeholder orientierte Informationspolitik. Die Gleichbehandlung unserer Aktionäre und aller anderen Stakeholder wird stets gewährleistet.
Wichtige Unternehmensinformationen, insbesondere Insiderinformationen und Geschäfte von Personen mit Führungsaufgaben in Aktien der K+S Aktiengesellschaft, werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen aktien-, börsen- und kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen sowie den hierzu erlassenen internen Regelungen veröffentlicht.
Öffentlichkeitsarbeit
Unser Ziel ist es, das Unternehmensgeschehen stets vollständig, zeitnah, verständlich und korrekt darzustellen. Offizielle Stellungnahmen und Veröffentlichungen, insbesondere gegenüber Medien, werden nur durch die hierzu befugten Mitarbeiter herausgegeben.


