23. Juni 2010

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Verwaltungsgericht weist Klage ab

Das Verwaltungsgericht Kassel hat am 22. Juni 2010 die Klage von drei Gemeinden und einer Fischereigenossenschaft gegen die öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die die Länder Hessen und Thüringen sowie K+S im Februar 2009 geschlossen hatten, zurückgewiesen.

Die Kläger, die von der Werra-Weser-Anrainerkonferenz unterstützt wurden, machten geltend, dass sie durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in ihren Rechten verletzt würden.

Dies sah das Gericht anders und folgte der Ansicht der Vertragspartner, die nachvollziehbar darlegten, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung keine Anliegerrechte einschränkt, sondern im Gegenteil den Rahmen für eine nachhaltige Verbesserung der ökologischen Bedingungen in Werra und Weser schafft. Überdies hat sie zum Ziel, die Fortsetzung der Kaliproduktion in Hessen und Thüringen zu ermöglichen.

Mit einem auf die Vereinbarung aufbauenden umfangreichen Maßnahmenkonzept will K+S bis Ende 2015 bis zu 360 Mio. Euro in den Gewässerschutz investieren, um das Aufkommen an Salzabwasser um die Hälfte zu senken und die Salzkonzentration im Fluss um 30 Prozent zu reduzieren.

Ulrich Göbel

Kommunikation
Pressesprecher

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ulrich.goebel@k-plus-s.com

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