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Die K+S Gruppe ist gut auf die Herausforderungen von REACH vorbereitet. Es ist erklärtes Ziel, alle unsere Produkte auch zukünftig unseren Kunden in der bekannt hohen Qualität zur Verfügung zu stellen. Als führender europäischer Hersteller von Düngemitteln, Salzen und Industrieprodukten haben wir sowohl national, als auch EU-weite und internationale Erfahrung in der Bewertung von Stoffen. Mit einem starken Team von Experten aus dem Bereich Produkt- und Chemikaliensicherheit arbeiten wir unermüdlich daran, ein Höchstmaß an Sicherheit für die Verwendung unserer Produkte zu erreichen. Ein Teil der von uns angebotenen Produkte sind Naturstoffe bzw. werden aus natürlichen Rohstoffen gewonnen und sind damit von der Pflicht zur Registrierung befreit. Die registrierpflichtigen Stoffe werden wir fristgerecht vorregistrieren und bis zum 1. Dezember 2010 registrieren. Um alle relevanten Verwendungen berücksichtigen zu können, werden wir rechtzeitig Kontakt zu unseren Kunden aufnehmen. |
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Damit werden unsere Kunden alle Produkte auch zukünftig gesetzeskonform und in der gewohnten Qualität von uns beziehen können.
Am 1. Juni 2007 ist die neue europäische Chemikalienerordnung Nr. 1907/2006 (REACH) in Kraft getreten. Sie dient der Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemischen Stoffen. Daneben enthält REACH auch Regelungen zur Beschränkung von Stoffen und der Zulassung besonders besorgniserregender Stoffe.
Die Verordnung hat die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zum Ziel und soll dazu beitragen, nachhaltig das Vertrauen der Verbraucher und der Gesellschaft in die chemische Industrie zu stärken. Gleichzeitig soll REACH die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen Industrie verbessern und ihre Position auf den globalen Märkten festigen.
Sie sieht u. a. die Registrierung aller in der EU hergestellten bzw. in die EU importierten Stoffe mit einer Menge > 1 t/a vor. Im Rahmen dieser Registrierung muss die Sicherheit des jeweiligen Stoffes für alle identifizierten Verwendungen belegt werden. Dies geschieht durch Einreichen eines Registrierungsdossiers bei der neuen europäischen Agentur für chemische Stoffe in Helsinki (ECHA). Sie wird den Registrierungsprozess steuern und für Einheitlichkeit auf EU-Ebene sorgen.
Für die Registrierung der bereits am Markt befindlichen Stoffe sieht REACH Übergangsfristen von 3 1/2 bis zu 11 Jahre vor. Hierzu müssen diese Stoffe vom 1. Juni 2008 bis 30. November 2008 vorregistriert werden.