
Die Organe einer Aktiengesellschaft setzen sich nach deutschem Recht wie folgt zusammen:
Der Vorstand ist verantwortlich für die Leitung der Gesellschaft, insbesondere für die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem. Außerdem vertritt der Vorstand das Unternehmen vor Gericht und gegenüber Dritten.
Die Rechte und Pflichten des Vorstands sind im Aktiengesetz, in der Satzung der Gesellschaft und den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder festgelegt, die ergänzt werden durch den Zustimmungskatalog des Aufsichtsrats sowie die gesetzlichen und vom Aufsichtsrat festgelegten Berichts- und Informationspflichten. Die innere Organisation des Vorstandes ist in seiner Geschäftsordnung festgelegt. Diese enthält Regeln, die die Verantwortungsbereiche des gesamten Vorstandes, des Vorsitzenden und der einzelnen Vorstandsmitglieder festlegen. Sie beinhaltet auch Regelungen zu den Sitzungen des Vorstands.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie über besondere unternehmerische Risiken und Chancen. Wesentliche Entscheidungen erfordern die Zustimmung des Aufsichtsrats.
Finanzbericht
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Quartalsfinanzbericht Q4/09
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