Entsprechenserklärung
K+S Aktiengesellschaft, Kassel
Wertpapierkennummer: 716200; ISIN: DE0007162000
Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz
Entsprechenserklärung Dezember 2007
Entsprechenserklärung Dezember 2006
Entsprechenserklärung März 2006
Entsprechenserklärung Juni 2005
Entsprechenserklärung März 2005
Entsprechenserklärung März 2004
Entsprechenserklärung März 2003
Entsprechenserklärung Dezember 2002
„Wir erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit nachfolgenden Maßgaben im Jahr 2007 entsprochen wurde bzw. im Jahr 2008 entsprochen werden wird:
1. 2007
Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 12. Juni 2006 wurde in 2007 mit der Ausnahme entsprochen, dass lediglich für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats Vorsitz und Mitgliedschaft bei der Vergütung berücksichtigt werden (Ziffer 5.4.7 des Kodex); für die übrigen Ausschüsse ist über die Gewährung eines gesonderten Sitzungsgeldes hinaus keine zusätzliche Vergütung vorgesehen.
2. 2008
Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 wird in 2008 mit der Ausnahme entsprochen, dass lediglich für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats Vorsitz und Mitgliedschaft bei der Vergütung berücksichtigt werden (Ziffer 5.4.7 des Kodex); für die übrigen Ausschüsse ist über die Gewährung eines gesonderten Sitzungsgeldes hinaus keine zusätzliche Vergütung vorgesehen.
Kassel, im Dezember 2007"
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
"Wir erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit nachfolgenden Maßgaben im Jahr 2006 entsprochen wurde bzw. im Jahr 2007 entsprochen werden wird:
2006
Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 2. Juni 2005 wurde in 2006 mit folgenden Ausnahmen entsprochen:
- Der Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats soll nach Ziffer 5.4.7 des Kodex bei der Vergütung berücksichtigt werden. Dem wurde für den Prüfungsausschuss zusätzlich zur Gewährung eines Sitzungsgeldes Rechnung getragen. Für die übrigen Ausschüsse ist über die Gewährung eines gesonderten Sitzungsgeldes hinaus keine zusätzliche Vergütung vorgesehen.
- Die Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden nicht – wie in den Ziffern 4.2.4 bzw. 5.4.7 empfohlen – individualisiert veröffentlicht. Die Gesamtvergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden getrennt nach festen und variablen Bestandteilen sowie hinsichtlich des Vorstands nach den Optionsrechten aufgeschlüsselt angegeben.
2007
Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Neufassung vom 12. Juni 2006 wird in 2007 mit der Ausnahme entsprochen, dass lediglich für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats Vorsitz und Mitgliedschaft bei der Vergütung berücksichtigt werden (Ziffer 5.4.7 des Kodex); für die übrigen Ausschüsse ist über die Gewährung eines gesonderten Sitzungsgeldes hinaus keine zusätzliche Vergütung vorgesehen.“
im Dezember 2006
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
"Wir erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit nachfolgenden Maßgaben im Jahr 2005 entsprochen wurde bzw. im Jahr 2006 entsprochen werden wird:
- Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. März 2005 erstmals einen Prüfungsausschuss eingerichtet und damit der Empfehlung der Ziffer 5.3.2 des Kodex Rechnung getragen. Den übrigen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 wurde im Jahr 2005 mit folgenden Ausnahmen entsprochen:
- Der Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats soll nach Ziffer 5.4.5 des Kodex bei der Vergütung berücksichtigt werden. Dem ist für den Prüfungsausschuss zusätzlich zur Gewährung eines Sitzungsgeldes Rechnung getragen. Für die Mitgliedschaft und den Vorsitz in den übrigen Ausschüssen ist über die Gewährung eines gesonderten Sitzungsgeldes hinaus keine zusätzliche Vergütung vorgesehen.
- Die Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden nicht - wie in den Ziffern 4.2.4 bzw. 5.4.5 empfohlen - individualisiert veröffentlicht. Die Gesamtvergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden getrennt nach festen und variablen Bestandteilen sowie hinsichtlich des Vorstands nach den Optionsrechten aufgeschlüsselt angegeben. Aufgrund der Struktur und der Angemessenheit der Gesamtvergütungen ergäbe sich aus einer Individualisierung kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn.
- Künftig wird den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Neufassung vom 2. Juni 2005 mit folgenden Ausnahmen entsprochen werden:
- Der Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats werden weiter wie bisher bei der Vergütung berücksichtigt (s. o. 1a; Kodex Ziffer 5.4.7).
- Die Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats werden in 2006 weiter wie bisher veröffentlicht (s. o. 1b; Kodex Ziffern 4.2.4 bzw. 5.4.7)."
im März 2006
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
Entsprechenserklärung im Juni 2005
Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wird mit der Ausnahme entsprochen, dass die Angaben zu den Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats im Anhang zum Konzernabschluss nicht individualisiert erfolgen (Kodex-Ziffer 4.2.4 und 5.4.5 Abs. 3).
Die Gesamtvergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats werden jeweils bereits getrennt nach festen und variablen Bestandteilen sowie hinsichtlich des Vorstands nach den Optionsrechten aufgeschlüsselt. Aufgrund der Struktur und der Angemessenheit der Gesamtvergütung ergäbe sich aus einer Individualisierung der Vergütung kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn.
im Juni 2005
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
Entsprechenserklärung im März 2005
Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde in 2004 bzw. wird in 2005 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:
- Im Anhang zum Konzernabschluss erfolgen die Angaben zu den Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht individualisiert. (Kodex-Ziffer 4.2.4 und 5.4.5 Abs. 3)
- Vorsitz und Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen werden bisher nicht gesondert vergütet. (Kodex-Ziffer 5.4.5 Abs. 1 Satz 3)
- Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte werden erstmals für das Geschäftsjahr 2005 unter Beachtung international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze (IFRS) aufgestellt (Kodex-Ziffer 7.1.1 Satz 2). Ein früherer Zeitpunkt war aufgrund bestehender Rechtsunsicherheit bezüglich der Behandlung unternehmensspezifischer Besonderheiten nicht zweckmäßig.
- Der Aufsichtsrat hat im März 2005 einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet. (Kodex-Ziffer 5.3.2)
im März 2005
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
Entsprechenserklärung im März 2004
Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde und wird im Jahr 2004 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:
- Im Anhang zum Konzernabschluss erfolgen die Angaben zu den Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht individualisiert (Kodex Ziffer 4.2.4 und 5.4.5 Abs. 3).
- Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet (Kodex Ziffer 5.3.2).
- Vorsitz und Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen werden nicht gesondert vergütet (Kodex Ziffer 5.4.5 Abs. 1 Satz 3).
- Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte werden erstmals für das Geschäftsjahr 2005 unter Beachtung international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze (IFRS) aufgestellt (Kodex Ziffer 7.1.1 Satz 2).
im März 2004
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
Entsprechenserklärung im März 2003
"Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde und wird im Jahr 2003 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:
- Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet (Kodex Ziffer 5.3.2).
- Vorsitz und Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen werden nicht gesondert vergütet (Kodex Ziffer 5.4.5 Abs. 1 Satz 3).
- Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte werden erstmals für das Geschäftsjahr 2004 oder 2005 unter Beachtung international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze (IAS) aufgestellt (Kodex Ziffer 7.1.1 Satz 2)."
im März 2003
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
Entsprechenserklärung im Dezember 2002
Vorstand und Aufsichtsrat der K+S Aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 AktG:
"Die K+S Aktiengesellschaft entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:
- Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet (Kodex Ziffer 5.3.2).
- Vorsitz und Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen werden nicht gesondert vergütet (Kodex Ziffer 5.4.5 Abs. 1 Satz 3).
- Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte werden erstmals für das Geschäftsjahr 2004 oder 2005 unter Beachtung international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze (IAS) aufgestellt (Kodex Ziffer 7.1.1 Satz 2)."
im Dezember 2002
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
Erläuterungen zu den Ausnahmen der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.