
Wertpapierkennummer: 716200; ISIN: DE0007162000
Entsprechenserklärung Dezember 2009
Entsprechenserklärung Dezember 2008
Entsprechenserklärung Dezember 2007
Entsprechenserklärung Dezember 2006
Entsprechenserklärung März 2006
Entsprechenserklärung Juni 2005
Entsprechenserklärung März 2005
Entsprechenserklärung März 2004
Entsprechenserklärung März 2003
Entsprechenserklärung Dezember 2002
„Wir erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit nachfolgenden Maßgaben im Jahr 2009 entsprochen wurde bzw. im Jahr 2010 entsprochen werden wird:
1. 2009
Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 wurde im Jahr 2009 mit der Ausnahme entsprochen, dass lediglich für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats Vorsitz und Mitgliedschaft bei der Vergütung berücksichtigt werden (Ziffer 5.4.6 des Kodex); für die übrigen Ausschüsse wird über die Gewährung eines gesonderten Sitzungsgeldes hinaus keine zusätzliche Vergütung für erforderlich angesehen.
2. 2010
Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 wird im Jahr 2010 mit der Ausnahme entsprochen, dass lediglich für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats Vorsitz und Mitgliedschaft bei der Vergütung berücksichtigt werden (Ziffer 5.4.6 des Kodex); für die übrigen Ausschüsse wird über die Gewährung eines gesonderten Sitzungsgeldes hinaus keine zusätzliche Vergütung für erforderlich angesehen.
Kassel, im Dezember 2009"
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
„Wir erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit nachfolgenden Maßgaben im Jahr 2008 entsprochen wurde bzw. im Jahr 2009 entsprochen werden wird:
1. 2008
Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 wird in 2008 mit der Ausnahme entsprochen, dass lediglich für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats Vorsitz und Mitgliedschaft bei der Vergütung berücksichtigt werden (Ziffer 5.4.7 des Kodex); für die übrigen Ausschüsse ist über die Gewährung eines gesonderten Sitzungsgeldes hinaus keine zusätzliche Vergütung vorgesehen.
2. 2009
Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 06. Juni 2008 wird in 2009 mit der Ausnahme entsprochen, dass lediglich für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats Vorsitz und Mitgliedschaft bei der Vergütung berücksichtigt werden (Ziffer 5.4.6 des Kodex); für die übrigen Ausschüsse ist über die Gewährung eines gesonderten Sitzungsgeldes hinaus keine zusätzliche Vergütung vorgesehen.
Kassel, im Dezember 2008"
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
„Wir erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit nachfolgenden Maßgaben im Jahr 2007 entsprochen wurde bzw. im Jahr 2008 entsprochen werden wird:
1. 2007
Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 12. Juni 2006 wurde in 2007 mit der Ausnahme entsprochen, dass lediglich für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats Vorsitz und Mitgliedschaft bei der Vergütung berücksichtigt werden (Ziffer 5.4.7 des Kodex); für die übrigen Ausschüsse ist über die Gewährung eines gesonderten Sitzungsgeldes hinaus keine zusätzliche Vergütung vorgesehen.
2. 2008
Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 wird in 2008 mit der Ausnahme entsprochen, dass lediglich für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats Vorsitz und Mitgliedschaft bei der Vergütung berücksichtigt werden (Ziffer 5.4.7 des Kodex); für die übrigen Ausschüsse ist über die Gewährung eines gesonderten Sitzungsgeldes hinaus keine zusätzliche Vergütung vorgesehen.
Kassel, im Dezember 2007"
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
"Wir erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit nachfolgenden Maßgaben im Jahr 2006 entsprochen wurde bzw. im Jahr 2007 entsprochen werden wird:
2006
Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 2. Juni 2005 wurde in 2006 mit folgenden Ausnahmen entsprochen:
2007
Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Neufassung vom 12. Juni 2006 wird in 2007 mit der Ausnahme entsprochen, dass lediglich für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats Vorsitz und Mitgliedschaft bei der Vergütung berücksichtigt werden (Ziffer 5.4.7 des Kodex); für die übrigen Ausschüsse ist über die Gewährung eines gesonderten Sitzungsgeldes hinaus keine zusätzliche Vergütung vorgesehen.“
im Dezember 2006
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
"Wir erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit nachfolgenden Maßgaben im Jahr 2005 entsprochen wurde bzw. im Jahr 2006 entsprochen werden wird:
im März 2006
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wird mit der Ausnahme entsprochen, dass die Angaben zu den Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats im Anhang zum Konzernabschluss nicht individualisiert erfolgen (Kodex-Ziffer 4.2.4 und 5.4.5 Abs. 3).
Die Gesamtvergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats werden jeweils bereits getrennt nach festen und variablen Bestandteilen sowie hinsichtlich des Vorstands nach den Optionsrechten aufgeschlüsselt. Aufgrund der Struktur und der Angemessenheit der Gesamtvergütung ergäbe sich aus einer Individualisierung der Vergütung kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn.
im Juni 2005
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde in 2004 bzw. wird in 2005 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:
im März 2005
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde und wird im Jahr 2004 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:
im März 2004
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
"Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde und wird im Jahr 2003 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:
im März 2003
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
Vorstand und Aufsichtsrat der K+S Aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 AktG:
"Die K+S Aktiengesellschaft entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:
im Dezember 2002
K+S Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
Erläuterungen zu den Ausnahmen der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Finanzbericht
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Quartalsfinanzbericht Q4/09
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