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Aufsichtsrat


Die Organe einer Aktiengesellschaft setzen sich nach deutschem Recht wie folgt zusammen:

Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats sind im Aktiengesetz, im Mitbestimmungsgesetz und in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Die innere Organisation des Aufsichtsrats ist in seiner Geschäftsordnung festgelegt. Sie beinhaltet auch Regelungen über die Beziehungen zwischen dem Vorstand und Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und überwacht und berät ihn bei der Führung der Geschäfte. Er ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden. Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Weitere Aufgaben des Aufsichtsrats sind die Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte und Erstellung eines Berichts über die Jahresabschlüsse und Lageberichte an die Hauptversammlung. Vorschläge für die Wahl der Aktionärsvertreter an die Hauptversammlung zu unterbreiten, gehört ebenso zu seinen Aufgaben.

Der K+S-Aufsichtsrat besteht aus 16 Mitgliedern und ist gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt.

  • Eine Auflistung der Mitglieder des Aufsichtsrats finden Sie hier.
  • Zu den Ausschüssen des Aufsichtsrats gelangen Sie hier.
  • Mehr über die Aufsichtsratsvergütung erfahren Sie hier.
  • Zu einer Übersicht der Director's Dealings gelangen Sie hier.
  • Zu einer allgemeinen Übersicht in Tabellenform gelangen Sie hier.
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