K+S
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Hauptversammlung


Die Organe einer Aktiengesellschaft setzen sich nach deutschem Recht wie folgt zusammen:

  • Aufsichtsrat (überwachendes Organ)
  • Vorstand (ausführendes Organ)
  • Hauptversammlung (beschließendes Organ)

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Das Stimmrecht gibt dem Aktionär das Recht, bei der Beschlussfassung der Hauptversammlung mitzuwirken.

Grundsätzlich gewährt jede Aktie das gleiche Stimmrecht: „one share, one vote“. Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können oder die Hauptversammlung vor Eintritt in die Abstimmung verlassen, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft ausüben zu lassen.

Der Vorstand der K+S AG legt der Hauptversammlung den Jahres- und den Konzernabschluss vor. Die Hauptversammlung entscheidet über die Gewinnverwendung und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, wählt die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und bestellt den Abschlussprüfer. Zudem beschließt die Hauptversammlung über Satzungsänderungen und kapitalbeeinflussende Maßnahmen. Die ordentliche Hauptversammlung der K+S AG findet jährlich – innerhalb der ersten acht Monate jedes Geschäftsjahres – statt.
 

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(Stand: 21.01.2010)