
Häufig gestellte Fragen zur Umstellung auf Namensaktien
Was sind Namensaktien?
Eine Gesellschaft mit Namensaktien führt ein Aktienregister, in das die Aktionäre unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse sowie der Stückzahl der gehaltenen Aktien einzutragen sind. Nur im Aktienregister eingetragene Personen gelten als Aktionäre der Gesellschaft (§ 67 Abs. 1 und 2 AktG).
Warum stellt die K+S Aktiengesellschaft auf Namensaktien um?
Die K+S Aktiengesellschaft ist bestrebt, mit ihren Aktionären in einer vertrauensvollen, effizienten und offenen Weise zu kommunizieren. Da bei Namensaktien in der Regel alle Aktionäre mit ihrem Namen und ihrer Adresse im Aktienregister eingetragen sind, kann die K+S Aktiengesellschaft mit ihnen direkt anstatt nur über den Umweg einer Depotbank kommunizieren. Die K+S Aktiengesellschaft kann mit Hilfe des Aktienregisters die Zusammensetzung des Aktionärskreises besser erfassen, Änderungen in der Aktionärsstruktur nachverfolgen und Aktivitäten im Rahmen der Aktionärspflege stärker auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Aktionäre ausrichten.
Was ändert sich für den Aktionär durch die Umstellung auf Namensaktien?
Zukünftig bekommen die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre Informationen der Gesellschaft wie z.B. die Einladung zur Hauptversammlung direkt von der K+S Aktiengesellschaft zugesandt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung kann der Aktionär sich selbst anmelden oder einen Vertreter (z.B. eine Bank, eine Aktionärsvereinigung oder die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) zur Stimmrechtsausübung bevollmächtigen. Anders als bei Inhaberaktien muss der Aktionär also zur Teilnahme oder Vollmachtserteilung nicht mehr erst eine Eintrittskarte beim depotführenden Institut anfordern. Die Dividende wird jedoch weiterhin über die Depotbank des Aktionärs vergütet. Auch die Rechte der im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der K+S Aktiengesellschaft werden durch die Umstellung auf Namensaktien nicht betroffen. Namensaktien können genauso wie Inhaberaktien an der Börse ge- und verkauft werden. Transaktionen bedürfen nicht der Genehmigung durch die Gesellschaft. Das Aktienregister der Gesellschaft wird nach einem Kauf oder Verkauf von K+S-Aktien umgehend aktualisiert. Käufer bzw. Verkäufer müssen diesbezüglich nichts weiter unternehmen.
Welche Vorteile haben Aktionäre und die Gesellschaft durch die Umstellung auf Namensaktien?
Nach der Umstellung auf Namensaktien werden im Aktienregister eingetragene Aktionäre Unternehmensinformationen in der Regel direkt von der K+S Aktiengesellschaft und nicht mehr über ihre Depotbank erhalten. Dies erleichtert und beschleunigt die Kommunikationsprozesse zwischen den Aktionären und der Gesellschaft.
Wann findet die Umstellung statt?
Die Hauptversammlung hat der Umstellung auf Namensaktien am 11. Mai 2011 zugestimmt; die betreffenden Satzungsänderungen wurden anschließend in das Handelsregister eingetragen. Die 191,4 Millionen Stückaktien der K+S Aktiengesellschaft werden ab dem 8. August 2011 erstmals als Namensaktien an den Börsen gehandelt.
In welchem Verhältnis werden Inhaber- und Namensaktien umgestellt?
Inhaberaktien werden 1:1 auf Namensaktien umgestellt, d.h. für eine Inhaberaktie erhalten Sie eine Namensaktie.
Ist die Umstellung auf Namensaktien mit Kosten für die Aktionäre verbunden?
Nein. Für die Aktionäre ist die Ersteintragung im Rahmen der Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien kostenlos. Durch die Führung des Aktienregisters entstehen für die Aktionäre auch keine laufenden Kosten oder erhöhte Depotgebühren.
Was muss ich als Aktionär im Hinblick auf die Umstellung tun?
Die Umstellung erfolgt automatisch durch die Depotbanken. Aktionäre müssen hierbei nichts unternehmen.
Kann ich als Aktionär die Eintragung in das Aktienregister verweigern?
Ja. Aktionäre haben die Möglichkeit, der Eintragung in das Aktienregister zu widersprechen. In diesem Fall ist die Depotbank anstelle des Aktionärs auf Verlangen der Gesellschaft in das Aktienregister einzutragen. Die Depotbank gilt dann gegenüber der K+S Aktiengesellschaft als Aktionär. Aktionäre, die der Eintragung ins Aktienregister widersprochen haben, erhalten keine direkten Informationen von der K+S Aktiengesellschaft. Insbesondere wird Ihnen die Einladung zu unserer Hauptversammlung nicht direkt von der K+S Aktiengesellschaft zugesandt, sondern von der Depotbank. Sie können ihre Aktionärsrechte nicht unmittelbar selbst wahrnehmen, sondern nur über die Depotbank.
Werde ich auch bei Widerspruch gegen meine Eintragung als Aktionär ins Aktienregister berechtigt sein, eine Dividende zu erhalten?
Ja. Auch wenn Sie die Eintragung in das Aktienregister verweigern, haben Sie Anspruch auf Dividendenzahlungen.
Muss ich der K+S Aktiengesellschaft Änderungen meiner Adresse mitteilen?
Ändern sich die Daten, die im Aktienregister eingetragen sind, so ist dies der Gesellschaft mitzuteilen; das gilt insbesondere für Adressänderungen. In der Regel übernimmt dies die Depotbank. Aktionäre können die Gesellschaft auch direkt per E-Mail benachrichtigen oder ihre Adressdaten online mit persönlichem Passwort auf der Webseite der Gesellschaft ändern. Wir empfehlen allerdings, ihre Depotbank auf jeden Fall zu informieren.
Wirkt sich die Umstellung auf Namensaktien auf die WKN/ISIN aus?
Infolge der Umstellung auf Namensaktien erhalten die Aktien der K+S Aktiengesellschaft eine neue WKN (Wertpapierkennnummer) sowie eine neue ISIN (International Securities Identification Number).
Die neue WKN lautet: KSAG88 (bisher: 716200).
Die neue ISIN lautet: DE000KSAG888 (bisher: DE0007162000)
Hat die Umstellung auf Namensaktien steuerliche Auswirkungen?
Nein. Die Umstellung auf Namensaktien hat keine steuerlichen Auswirkungen, da das Steuerrecht nicht zwischen Inhaber- und Namensaktien unterscheidet.
Für welchen Zweck darf die K+S Aktiengesellschaft Informationen aus dem Aktienregister verwenden?
Die Daten im Aktienregisterunterliegen den einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Die Gesellschaft darf die in das Aktienregister aufgenommenen Daten nur für ihre Aufgaben im Verhältnis zu den Aktionären verwenden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.
Wer kann Einblick in das Aktienregister nehmen und wo?
Jeder Aktionär kann von der Gesellschaft Auskunft über die zu seiner Person in das Aktienregister eingetragenen Daten verlangen und sie in den Geschäftsräumen der Gesellschaft einsehen. Aktionäre können außerdem ihre im Aktienregister gespeicherten Daten über einen passwortgeschützten Zugang auf der Internetseite der Gesellschaft einsehen und ändern. Kein anderer Aktionär oder Dritter ist jedoch berechtigt, in das gesamte Aktienregister Einsicht zu nehmen oder anderweitig die dort über die Aktionäre eingetragenen Informationen zu erhalten.
Werden meine im Aktienregister gespeicherten Daten weitergemeldet?
Nein, eine Weitermeldung erfolgt nicht. Die Daten sind ausschließlich für Zwecke der Gesellschaft bestimmt. Personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald der Aktionär seine K+S-Aktien vollständig verkauft hat, soweit aus rechtlichen Gründen nicht eine Aufbewahrungspflicht besteht.
Kann ich auch ohne Eintragung ins Aktienregister an der Hauptversammlung teilnehmen?
Ohne weiteres ist die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich, da nur derjenige der Gesellschaft gegenüber als Aktionär gilt, der im Aktienregister eingetragen ist. Ein nicht eingetragener Aktionär kann sich nicht selber zur Hauptversammlung anmelden, sondern nur durch eine entsprechende Vollmacht des im Aktienregister Eingetragenen.
Gelten meine erteilten Dauervollmachten auch nach der Umstellung?
Ja, die bereits erteilten Dauervollmachten an die Depotbank gelten auch weiterhin.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team von Investor Relations gern zur Verfügung.
K+S Investor Relations
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